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Heizöl beim Hauskauf

6. Februar 2018 17:26 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Wir haben vor einigen Wochen ein Haus gekauft - am Monatsanfang soll nun die Übergabe stattfinden. Der damalige Eigentümer wies uns vor Vertragsabschluss darauf hin, dass er das im Tank befindliche Heizöl bei Übergabe erstattet haben möchte.

Der Kaufvertrag wurde daraufhin aufgesetzt und von beiden Seiten unterschrieben - einen Passus über das Heizöl ist in diesem nicht zu finden.

Nun haben wir erfahren, dass Heizöl grundsätzlich als Zubehör des Hauses im Sinne von § 97 Abs. 1 Satz 1 BGB zu sehen ist.

Die Frage daher: Sind wir an die mündliche Absprache gebunden oder können wir mit Unwissenheit (und dem o.g. Paragraphen) argumentieren.
Einerseits sehe ich ein, dass wir zwar eine mündliche Absprache getroffen haben und uns auch grundsätzlich an diese halten sollten -- auf der anderen Seite fühlen wir uns ein wenig über den Tisch gezogen, da der Verkäufer auf die Erstattung des Heizöls beharrt hat.

6. Februar 2018 | 19:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vorbehaltlich der Prüfung des Kaufvertrages beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Ihre Darstellung ist nicht ganz eindeutig.
Hat der Verkäufer Sie darauf hingewiesen, dass er das Öl erstattet haben möchte (einseitig) oder gab es eine Einigung (zweiseitig)?

§ 311c BGB regelt, dass "im Zweifel" das Zubehör vom Kaufvertrag mit abgedeckt ist. Das Öl gilt nur dann als mitverkauft, wenn nichts anderes vereinbart ist.

> Gibt es eine Vereinbarung (einen Vertrag über das Heizöl), so sind Sie daran auch gebunden. Sie wurden nicht "über den Tisch gezogen." Es ist legitim, dem Heizöl einen vom Haus getrennten Wert zuzuweisen.
Ein Vertrag über das Zubehör Heizöl ist auch nicht formgebunden.

(Falls sich die mündliche Vereinbarung nicht beweisen ließe, führte dies aber zur Anwendung des § 311c BGB .)


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 6. Februar 2018 | 19:44

Hallo Herr Eichhorn,
vielen Dank für Ihre Antwort.

Es gab eine mündliche Vereinbarung - mehrere Zeugen sowie der Makler waren hierbei zugegen. Auch der Makler meinte, dass es durchaus üblich sei, das Heizöl separat zu berechnen.

Da wir davon ausgegangen sind, dass dies rechtens ist, sind wir diese Vereinbarung eingegangen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Februar 2018 | 19:52

Sehr geehrter Ratsuchender,

in Ordnung.
Sehen Sie es mal so. Der Wert des Heizöls wird deutlich unter dem Grundstückswert liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

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