Bei Mietminderung fristlose Kündigung erhalten, Vorfälle ignoriert.
vom 15.9.2004
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Wir, ein Paar in Lebensgemeinschaft, wohnen seit über 3 Jahren im Haus des Lebensgefährten meiner Mutter, die oben mit Frau XXX angegeben ist. ... Dies ändert aber nichts am Sachverhalt, da die Erbengemeinschaft bzw. der Bruder unseres Vermieters schriftlich Kenntnis von einer Mietminderung hatte. ... Wir überlegen Widerspruch einzulegen und nun selbst fristlos der Erbengemeinschaft zu kündigen.