Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. gesetzliche Erbfolge
Die Ehefrau erbt im gesetzlichen Güterstand einen Anteil zu 1/2, die Kinder je zu 1/4. Alle drei sind somit Erben.
2. Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung
Das Vorausvermächtnis hat einen gravierenden Unterschied zur Teilungsanordnung und zum „normalen" Vermächtnis.
a) Bei der Teilungsanordnung bestimmt der Erblasser, dass einer der Erben einen bestimmten Gegenstand zwar vorweg erhalten soll, doch diesen Gegenstand bekommt er nicht zusätzlich, sondern muss sich diesen auf das eigene Erbteil anrechnen lassen. Wenn der zugewandte Gegenstand einer Teilungsanordnung mehr wert ist als der Erbteil, dann muss dieser Erbe den Mehrwert ausgleichen gegenüber den Miterben.
b) Unter einem Vorausvermächtnis versteht man ein Vermächtnis, das dem Erben selbst zugesprochen wurde vom Erblasser und zwar zusätzlich zu seinem Erbteil. Das heißt, dass der zusätzlich bedachte Erbe gegen die weiteren Miterben einer Erbengemeinschaft noch vor der Teilung des Nachlasses den Anspruch auf die Zuwendung des Vermächtnisses hat. Erst nach der Erfüllung wird der Nachlass nach der vorgesehenen Erbquote aufgeteilt unter allen Erben.
In Frage kommt daneben eine Schenkung zu Lebzeiten. Damit kann man einen bestimmten Vermögenswert direkt auf die gewünschte Person übertragen und muss folglich nicht bangen, ob und wie der eigene letzte Wille schlussendlich umgesetzt wird.
So wie ich Sie verstanden habe, geht der Wille des Erblassers dahin, dass der Vermögenswert des Grundstücks nicht in die Erbmasse einbezogen wird, sondern der restliche Nachlass wird wertmäßig unter den Erben aufgeteilt
3. Formulierungsvorschlag für ein Vorausvermächtnis
Das Vorausvermächtnis kann dann lauten:
„Als Vorausvermächtnis und ohne Anrechnung auf ihre Erbteile vermache ich meinen Kindern
A, geboren am…. in….., wohnhaft in……… und
B, geboren am…. in….., wohnhaft in………
mein Grundstück, in……., Str.………., eingetragen im Grundbuch vom……, Band,…., Bl. .... "
4. Formulierungsvorschlag für ein Wohnrecht
"Mein Sohn A erhält als Vorausvermächtnis und ohne Anrechnung auf seinen Erbteil das lebenslange und nutzungsentgeltfreie Wohnungsrecht an meinem Haus in……., Str.………., eingetragen im Grundbuch vom……, Band,…., Bl. .....
Das Wohnungsrecht ist an erster Rangstelle im Grundbuch einzutragen. Die Verteilung der Lasten zwischen Eigentümer und Wohnungsberechtigter richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Dritten ist die Ausübung des Wohnungsrechtes nicht gestattet."
Es muss darauf hingewiesen werden, dass In diesem Rahmen eine umfängliche Testamentsberatung nicht möglich ist.
Ich hoffe dennoch, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter