Um dies zu klären, bin ich vor einem Monat zu dem zuständigen Ausländeramt gegangen, wo mir gesagt wurde, dass ich nach dem abgeschlossenen Studium Recht auf ein Jahr Visum zur Arbeitsplatzsuche oder, wenn ich den Vertrag habe, dann Recht auf Arbeitsbeschäftigung habe. ... Nachdem ich gesagt habe, dass ich mehrere ehemaligen Kommilitonen habe, die sich in gleichen Situation befinden und problemlos entweder ein Jahr Visum zur Arbeitsplatzsuche oder das Arbeitsvisum bekommen haben, ohne das Land zu verlassen, wurde mir mitgeteilt, dass es seit zwei-drei Monaten eine neue Anweisung gibt, die mir als Masterabsolventin die Rechte wegnimmt, hier in Deutschland weiter zu bleiben, um eine Beschäftigung auszuüben, geschweige denn eine ein Jahr Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, um nach der Arbeitsstelle zu suchen und dass die Anderen Behörden, die meinen Kommilitonen die Visa erteilt haben, einen großen Fehler gemacht haben. ... Meine Frage wäre, ob ich als Absolventin eines Masterstudiums berechtigt bin, eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis hier in Deutschland zu bekommen, ohne das Land zu verlassen bzw. ob ich die Rechte habe, so wie die anderen ausländischen Studenten, die ihr Studium in Deutschland absolvieren, mich noch ein Jahr in Deutschland aufzuhalten, um nach einer Arbeitsstelle zu suchen.