Angemessen? Strafbefehl wg. Sachbeschädigung §§ 303 Abs.1, 303c StGB
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Ich möchte diese Angelegenheit möglichst schnell beilegen, empfinde den Strafbefehl über 90 Tagessätze jedoch als unangemessen hoch ( gegen die Höhe der Tagessätze werde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen, da die Schätzung absolut unrealistisch ist). Meine Fragen: 1. ... Halten Sie es für lohnenswert, grundsätzlich Einspruch einzulegen, in der Hoffnung auf ein milderes Urteil in der Hauptverhandlung auch unter Berücksichtigung der dann höheren Verfahrenskosten, Anreise und des weiteren nervlichen und zeitlichen Aufwands?