Diese Reservierungsgebühr wird im Fall des Abschlusses eines Kaufvertrages über das in §1 dieser Vereinbarung genannte Grundstück mit dem dann fälligen Kaufpreis verrechnet Sollte es nicht zum Abschluss eines Kaufvertrags über das in $1 bezeichnete Grundstück kommen bzw. die Reservierungsfrist verstreichen, ohne das ein solcher Kaufvertrag zustande gekommen ist, verbleibt die Reservierungsgebühr bei der Verkäuferin. ... Zusätzlich wird nicht erwähnt, wie mit der Reservierungsgebühr zu verfahren ist, wenn der Kaufvertrag aus Gründen, die die Verkäuferin zu vertreten hat, nicht zustande kommt. Unter §2 und §4 steht, dass der Kaufvertrag bis zum Ablauf der Reservierungsfrist abgeschlossen sein muss, nach §3 muss innerhalb der Reservierungsfrist nur das Vorhandensein des Kaufpreises nachgewiesen werden.