Leider treffen beim Autokauf soviel Einflüsse auf einen das man nicht alle Sachen kontrollieren kann, dementsprechend ist mir dann bei der Anmeldung aufgefallen das dieses auto nicht nur 1 Vorbesitzer hat sondern schon 3 Stück und das Service Heft fehlte. ich hatte darauf hin den Verkäufer per Mail angeschrieben um dazu Stellung zu nehmen, leider kam nur eine Antwort dass ich zurück rufen soll, was ich aber nicht machen wollte da ich etwas schriftliches in der Hand haben möchte, leider hat sich dann der Verkäufer nicht mehr gemeldet. aufgrund dessen, habe ich den Verkäufer einen Brief auf Erfüllung des Vertrages Bzw. eine Zurückzahlung den Kaufpreises in höhe von 600€ gefordert. der Kaufvertrag schaut leider so aus, das dort keine Vorbesitzer eingetragen ist, logischerweise ergibt sich für mich dann das Angebot bei Autoscout24 als verpflichtend. Nun habe ich einen Brief vom Anwalt des Verkäufers bekommen in dem die Forderung zurückgewiesen wird, mit der Begründung das im Kaufvertrag nichts festgehalten ist, und bei der Online Anzeige der Verkäufer davon ausgegangen ist wie viele Besitzer das Fahrzeugs momentan hat. nun fordert der Anwalt von mir knapp 200€ Nun meine frage, ist dies eigentlich rechtens, also die Forderung?