Vertragsrecht Kaufmann nach HGB
vom 29.9.2014
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich betreibe eine Firma im Ausland (Angelsaechsisches Recht) und moechte ein Unternehmen in Deutschland beauftragen einige Konstruktionen zu erstellen. ... Mein Wohnsitz ist ein Deutschland, In einem Vorvertrag findet sich folgender Satz, deren Bedeutung mir nicht ganz klar ist: Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, vereinbaren die Parteien die Geltung des deutschen Rechts unter Ausschluss der Kollisionsnormen.