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Designschutz...

10. April 2007 17:12 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage erlaube ich mir zu stellen:

Eine international registrierte Marke (hier als Marke1 benannt) entwirft ein Design, und dieses Design wird in Verbindung mit eben dieser Marke gebracht.
Es kommt eine andere Marke (hier als Marke2 benannt) daher, die nicht international Registriert ist, und kopiert designs der eingetragenen Marke. Ist das zulässig?

Muss die 1 Marke irgendwie nachweisen das sie die älteren Rechte auf die Designs hat, und wenn ja, wie?
Wie verhält sich das Ganze überhaupt?

Sehr geehrter Fragesteller,

das Design hat mit der Marke an sich nichts zu tun.

Eine -national oder international - registrierte Marke verbietet, vereinfacht gesagt, nur, dass ein anderer unter derselben oder sehr ähnlichen Marke geschäftlich tätig wird. Sie sichert dem Markeninhaber die Exklusivität seines Auftretens zu. So wäre es Ihnen z.B. verboten eine Firma mit dem Namen (Marke) "Coca Cola" zu führen, weil diese Marke bereits vergeben wäre.

Wenn eine solche Marke (z.B. Coca Cola), bzw. genauer: das dahinterstehende Unternehmen, ein Design (z.B. eine besondere Zeichnung für das Getränk Coca Cola) entwirft, so kann dieses Design entweder selbst eine (weitere) Marke sein oder ein Werk im Sinne des Urheber- oder Geschmacksmustergesetzes. In jedem Fall wäre es grundsätzlich jedermann verwehrt, ohne Zustimmung des Rechteinhabers einfach das Design zu kopieren und als Eigenes zu nutzen.

Grundsätzlich gilt: Wer zuerst ein Design entworfen bzw. eintragen lassen und in Verkehr gebracht hat, erwirbt daran die "Urheberrechte". Beim einem Streitfall muss derjenige, der sich des "Urheberrechts" anmaßt, beweisen, dass er z.B. dieses Design schon früher in Verkehr gebracht oder eintragen lassen hat. Dafür stehen verschiedene Beweismittel zur Verfügung, vom Zeugen bis zu Urkunden. Wenn z.B. ein Unternehmen 1 ein Design des Unternehmens 2 kopiert und nutzt, wird Unternehmen 2 versuchen, dies dem Unternehmen 1 zu verbieten. Dann müßte Unternehmen 2 (spätestens vor Gericht) nachweisen, dass es die "besseren" Rechte am Design hat.

Durch einen internationalen Bezug kann es dabei zu einigen Verkomplizierungen und Änderungen der hier dargestellten Grundsätze kommen. Soweit Sie eine bestimmte Fallgestaltung "im Kopf haben", sollten Sie diese in einer neuen Frage stellen oder können sich direkt an mich wenden. Dann kann genauer auf Ihr Begehren eingegangen werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.

Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Schneider
Rechtsanwalt

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