ALG1/ Ruhezeit / Krankenversicherung bei Abfindung
beantwortet von
Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis / Paderborn
Jetzt habe ich gehört, dass man die drei Monate Sperrzeit umgehen kann (also ein volles Jahr ALG1 erhält), wenn man sich pflichtgemäß beim Arbeitsamt Arbeit suchend meldet, sich am nächsten Tag wieder abmeldet und dann nach einem Jahr, wenn die Ruhezeit vorbei ist, wieder Arbeit suchend meldet. ... Ist das richtig so, oder muss ich noch irgendetwas beachten, damit ich weder den ALG1 Anspruch verliere, noch die KV?