unterbliebene Nebenkostenabrechnung, einseitig geänderter Umlageschlüssel
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Dieser vom jetzigen Eigentümer einseitig geänderte Abrechnungsschlüssel wurde erst auf Nachfrage dargelegt. ... 2.)Der Umlageschlüssel für die Wasserkosten wurden einseitig und ohne Ankündigung geändert (sogar entgegen eines verbrauchsbasierten Umlageschlüssels, obwohl die Zähler vorhanden waren).