Der neue Arbeitgeber gibt per E-Mail eine Zusage und übersendet einen von ihm bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag per Post , versehen mit diversen Unterlagen, u.a. ein Personalfragebogen mit der Frage nach bestehenden Krankheiten. ... Es besteht Beschwerdefreiheit und es gab bis dahin auch noch keine Krankheitsaufälle bezüglich dieser Krankheiten beim jetzigen Arbeitgeber. Inwieweit wäre ich als Arbeitnehmer nun verpflichtet gewesen, diese Erkrankung, die weder ansteckend ist und mich derzeit nicht anderweitig beeinträchtigt, zu nennen?