hallo, ich habe vor einiger zeit meinen ( bzw. den meines vaters ) telekom festnetzanschluss erweitern (verlängern) lassen, da zum o.g. zeitraum auch entertain ( tv via internet ) für meine region verfügbar sein sollte. vertrag wurde fernmündlich verlängert...bereitstellung erfolgte allerdings zwei, fast drei wochen später...nach bereitstellung konnte ich dann endlich von der neuen dienstleistung gebrauch machen. habe jetzt dieses entertain comfort-paket: telefonieren, surfen und digitales fernsehen. allerdings ist das surfen und fernsehen, zeitgleich fast unmöglich da ich nur eine 16000er leitung (schlechte wg standort s.u.) habe. als ich den vertrag widerrufen wollte, sagte man mir die 2-wöchige widerrufsfrist sei verstrichen. diese gelte nämlich mit ankunft der vertragsunterlagen! wie gesagt die bereitstellung der dienstleistung erfolgte erst zwei, fast drei wochen später. und erst ab bereitstellung konnte ich die o.g. dienstleistung nutzen und testen.leider ohne erfolg wie beschrieben. vor ca.3 wochen war auch ein service techniker der telekom da und bestätigte, dass die leitung in meinem fall nicht reichen würde, da der verteiler für die dsl leitung viel zu weit entfernt sei von meinem wohnort. jetzt bin ich zwei jahre an diesem vertrag gebunden und zahle jeden monat ca. 60 € meine frage lautet: ist es rechtens die widerrufsfrist in diesem fall mit beginn der vertragsunterlagen beginnen zu lassen, ohne die dienstleistung vorher testen zu können?