Schadenersatz nach Behandlungsfehler
vom 3.2.2008
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Sachverhalt: -> Tätigkeit als Angestellter im Schichtdienst bis Ende 1999 -> nach Erkrankung Behandlungsfehler in Fachklinik im Jahr 1999 (43 Jahre alt) -> AU über 8 Monate, dann stufenweise Eingliederung in neue Arbeitsstelle ohne Schichtdienst -> bis 2005 tätig, mit zahlreichen Krankschreibungen -> ab Mitte 2005 dauerhaft AU -> ab 2006 EU-Rente -> nach vertrauensärztlicher Prüfung 2007 dauerhaft berentet Fragestellung: Man geht davon aus, dass der B-fehler nachgwiesen wird. Es soll eine Ersatzforderung formuliert werden. Ungeachtet einer Forderung für Schmerzensgeld, die anderen Kriterien unterliegt, soll ich eine Summe X berechnen, die sich auf den Verdienst-/Rentenausfall bezieht.