Bewerbung zu Studium / korrekte Berechnung der Wartesemester
vom 16.8.2011
80 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Meiner Mutter ist jetzt,beim Beglaubigen der für die Zulassung notwendigen Unterlagen, aufgefallen, dass meine letzte Uni in der Exmatrikulationsbescheinigung geschrieben hat: " Immatrikuliert zum 1.10.2010 / Exmatrikuliert am 5.5.2011 zum 4.5.2011 / Hochschulsemester: 2 / Zeitraum des Besuchs der TU: von Wintersemester 2010 bis Sommersemester 2011 " - Das erscheint mir sehr unklar, denn ich habe meine Immatrikationsbescheinigung zurückgegeben und das das Geld zurückerhalten.