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2 gleichzeitig Part-time Wissenschafliche Beschäftigung

8. April 2008 16:41 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin ein ausländer und Ich habe Master Studium abgeschlossen in 2004. Ich habe jetzt ein Aufenthalt als Wissenschafliche Mitarbeiter bis ende April.

Nach April, ist es möglich für mich um 2 Part-time wissenschafliche Beschäftigung Vertrag an der Uni (gleichzeitig) zu machen?

Mit freundliche Grüßen

8. April 2008 | 18:38

Antwort

von


(204)
Kopenhagener Str. 23
10437 Berlin
Tel: +49(0)30-74394955
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sabine-Reeder-__l102523.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Sollten Sie bereits seit 2004 eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit besitzen, so können Sie nach §9 BeschVerfV beantragen, dass Ihnen die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Prüfung nach § 39 II AufenthG erteilt wird. Nach § 9 IV BeschVerfV wird diese Zustimmung ohne Beschränkungen erteilt. Dann ist es unerheblich, wie viele Arbeitsangebote Sie annehmen, wichtig ist nur, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.

Sollten Sie bis jetzt eine studentische Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG besitzen, so muss die Arbeitsagentur beiden Beschäftigungen zustimmen. Natürlich ist auch dies möglich.
Wenn Sie das Studium im Ausland abgeschlossen haben, unterliegen Sie jedoch der prüfung nach § 39 II AufenthG , der Vorrangprüfung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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