Namensführung nach EWG-Eheschliesung
vom 10.10.2009
60 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Wir sind 1993 eingebürgert worden.Ich besuchte das Gymnasium und inzwischen habe ich mein Studium abgeschlossen.Meine Geburtsurkunde habe ich seitdem ich in Deutschland bin überall benutzen können.Vor zwei Wochen habe ich in Dänemark mein langjähriger Freund geheiratet.Mein Ehemann stammt aus Kamerun ,aber lebt seit vielen Jahren in Amerika und hat seit fünf Jahre amerikanischer Staatsbürgerschaft- Meine Frage ist: Ich möchte die Familienname meines Mannes einnehmen(Meine Nachname plus die meines Mannes), somit habe ich mich in den hiesigen Standesamt vorgestellt, aber was mir der Standesbeamter von mir bzw. durchführen will , verstehe ich nicht . 1)er will den Scheidungsurteil plus ehemaliger Heiratsurkunde meines zur Oberlandesgericht Düsseldorf schicken, danach will er meine Geburtsurkunde und die meines Mannes nach Afrika schicken zur Überprüfung.