Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhielt einen Strafbefehl, da ich der ARGE nicht unverzüglich mitgeteilt habe, dass meine Tochter (jetzt 18)geringfügig neben der Schule in einem gastronomischen Betrieb gearbeitet hat, in den Monaten Juni bis November 2007. Angegeben habe ich die Tätigkeit am 30.9.08, als ich den Kindergeldzuschlag bei der Familienkasse beantragt habe. Ich selber bin alleinerziehend, habe noch einen minderjährigen Sohn (11), für diesen bekomme ich Unterhalt,für meine Tochter erhalte ich keinen Unterhalt, seitdem der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erloschen ist, anstelle dafür erhielt ich Leistungen der ARGE seit 2005.