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SB-Kasse: Vergessen einige Artikel zu erfassen. Auf Geschäft zugehen und bereinigen?

3. Januar 2016 14:05 |
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Strafrecht


Beantwortet von


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Zusammenfassung

Was sind die möglichen rechtlichen Konsequenzen, wenn man beim Einkaufen versehentlich einen Artikel im Wert von 10 Euro nicht bezahlt?

Wenn es sich um ein Versehen und keinen Vorsatz handelt, liegt keine Straftat vor. Sollte der Händler den Vorfall bemerken und die Person kontaktieren, droht im schlimmsten Fall eine Geldstrafe. Es wäre ratsam, den Fehler von sich aus zuzugeben und den Betrag nachzuzahlen, da dann eine Einstellung des Verfahrens wahrscheinlich wäre.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei einem grossen schwedischen Möbelhaus eingekauft und an der Selbstbedienungs-Kasse (SB-Kasse) bezahlt (Gesamteinkaufswert über 100 Euro). Zu Hause stellte ich dann allerdings fest, dass ich vergessen hatte fünf Artikel zu erfassen und zu bezahlen (Wert zusammen €10), welche sich noch in einer dort erhältlichen Tragehilfe für Geschirr/Gläser befanden.

Ich würde das natürlich gerne bereinigen, weil ich ein sehr schlechtes Gewissen habe. Ich bin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

An diesen SB-Kassen wird man gefilmt und auch gebeten, nochmals zu bestätigen, dass alles erfasst wurde (warum?). Ich gehe davon aus, dass diese Aufnahmen sicherlich stichprobenartig ausgewertet werden. Meine Identität herauszufinden wäre kein Problem, sowohl aufgrund der Kundenkarte als auch durch das Zahlungsmittel EC-Karte.

Frage 1:
Soll man von sich aus auf das Geschäft zugehen und die Ware bezahlen? Hierbei müsste man natürlich den ganzen Sachverhalt darlegen...
Frage 2:
Liefert man sich so erst Recht ans Messer und bekommt Hausverbot + Ärger mit Polizei?

Frage 3:
Was wären die möglichen Strafen für mich als Ersttäter, wenn ich mich aufgrund evtl. negativer Folgen nicht dazu entschliessen sollte, auf das Geschäft zuzugehen und es darauf ankommen lassen würde.

Ich bin im öffentlichen Dienst angestellt und benötige ein sauberes Führungszeugnis.

Mit freundlichen Grüßen

3. Januar 2016 | 14:33

Antwort

von


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Mühltorstr. 9/1
71364 Winnenden
Tel: 07195/589260
Web: https://www.rems-murr-kanzlei.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie sollten sich unverzüglich mit Ihrem Anliegen an das Möbelhaus wenden.

Tatsache ist, dass Sie sich aufgrund des Vergessens die Ware einzuscannen weder eines Diebstahls noch eines sog. Eingehungsbetruges strafbar gemacht haben - da Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben.

Sollte nun das Möbelhaus durch eigene Ermittlungen Sie ausfindig machen und wegen des Vorfalls kontaktieren, könnte man Ihre Angabe - "ich habe es schlichtweg vergessen" - auch als Schutzbehauptung werten und Sie dann entsprechend bestrafen. Im schlimmsten Fall würde Ihnen dann- Sie sind ja nicht vorbestraft - eine Geldstrafe im Rahmen eines Strafbefehls drohen. Eine Prognose ist sehr schwierig, aber da die Schadenshöhe lediglich 10 € beträgt gehe ich von 20 - 30 Tagessätzen aus.

Wenn Sie von sich aus das "Vergessen" anzeigen, würde eine folgende Strafverfolgung - wenn es überhaupt zu einer kommen sollte - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer folgenlosen Einstellung für Sie enden. Ich gehe aber nicht davon aus, dass das Unternehmen eine entsprechende Anzeige aufgeben wird, wenn Sie sich selbst dort melden und die Ware nachbezahlen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


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