Sachverhalt: Firma CH-AG mit Sitz und Büro in der Schweiz Person A: Verwaltungsratpräsident mit Einzelunterschrift – gemäss Handelsregister Person B: Mitglied des Verwaltungsrates mit Unterschrift zu zweien– gemäss Handelsregister Person C: Mitglied des Verwaltungsrates mit Unterschrift zu zweien– gemäss Handelsregister - Person A ist bei der CH-AG angestellt - Person A hat die deutsche Staatsbürgerschaft, hat eine Niederlassungsbewilligung (C) in der Schweiz und war in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland steuerpflichtig Firma CH-AG schliesst mit einer Firma D-AG mit Sitz in Deutschland einen Dienstleistungsvertrag ab. ... Frage1: Ist es richtig, dass Person A in Deutschland steuerpflichtig wird, weil -> Person A eine Vollmacht hat, im Namen der Firma CH-AG Verträge abzuschliessen und die CH-AG deshalb gemäss Art. 5 Abs. 4 in Deutschland ansässig ist und deshalb Art. 15 Abs. 2b nicht mehr erfüllt ist. (Die Art. beziehen sich auf das DBA Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland) Frage2: Ist es richtig, dass Person A in Deutschland nicht steuerpflichtig wäre, wenn sie gemäss Handelregister nur eine Unterschrift zu zweien hätte, da sie dann keine Vollmacht zur Unterzeichnung von Verträgen hat und Art. 15 Abs. 2 wegen der Nichtansässigkeit des Arbeitgebers in Deutschland erfüllt ist.