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2.721 Ergebnisse für schaden mieter kosten

Mietschäden bei Auszug
vom 3.1.2021 für 45 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich hatte mein Haus vermietet und die Mieter sind nach 1 Jahr wieder ausgezogen. ... Der Schaden ist schon sehr hoch und das Haus ist so auch nicht vermietbar. Der Mieter arbeitet, verdient gutes Geld.
Wer haftet für Schäden durch die Dachdeckerfirma?
vom 21.10.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Um die Feuchtigkeit in den Wänden zu trocknen ist es laut Auskunft der Trocknungsfirma ebenfalls nötig die in der Wohnung eingelagerten antiken Möbel (Eigentümer ist der Mieter) zu entfernen, um hier keinen weiteren Schaden zu verursachen (Risse im Holz durch Trocknungsgeräte). Auch hier weigert sich die Versicherung die Kosten zu übernehmen. Wie komme ich als Mieter zu meinem Recht den mir entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.
Mieter beauftragt Handwerker ohne Rücksprache mit Vermieter
vom 29.12.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Guten Tag, vor ca. einem Monat informierte mich mein Mieter nachträglich telefonisch von einem defekten Heizkörper (Wasser lief heraus). ... Die Hausverwaltung hatte den Schaden damals nicht an die Gebäudeversicherung gemeldet. ... Hat der Mieter eine Teilverantwortung, da er mich erst im Nachhinein informiert hat?
Versteckter Mangel nach Hauskauf mit arglistiger Täuschung
vom 16.7.2014 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Im Zuge dessen, dass mein Mieter jetzt auszieht, habe ich davon erfahren. Nach Besichtigung durch entsprechende Handwerker weiß ich, dass dies wohl mindestens 2000 € kosten wird. ... ABER er hat daraufhin den Mieter aungerufen mit dem er bis dahin ein sehr gutes Verhältnis hatte und ihn gefragt, warum dieser mir von dem Schaden erzählt hätte.
Geteiltes Haus Schwamm im Keller Kosten
vom 2.9.2014 87 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sein Bruder übernimmt die Verwaltung der Wohnung und des Anbaus, in welchem momentan Mieter leben. ... Und folgende Fragen hätte ich hierzu: •Wer muss die Entsorgung, den Gutachter und alle anfallenden Kosten bezahlen (gilt der Keller als Gemeinschaftseigentum, bzw. gilt hier ein Substanzschaden)? ... Wie ist es jedoch, wenn B den Vormund des Ehemann der A nicht informiert hat, dass ein Problem/Schaden vorliegt?
EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ODER STRAFANZEIGE GEGEN MIETER?!
vom 10.8.2010 25 € Historischer Preis
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Zu allem Unglück besteht auch noch ein großes Risiko, dass durch die Aktivitäten auf dem leichten Dach dieses erheblich Schaden nimmt, der gar nicht zu beziffern ist. Wir haben die Mieter gebeten, ab sofort bei jedem Vorkommnis die Polizei zu rufen. Da wir jedoch befürchten müssen, dass dies nicht ausreichen wird, und wir Gefahr laufen, auf Grund der unhaltbaren Zustände sämtliche Mieter, insbesondere unseren Gewerbemieter, zu verlieren und auch keine neuen Mieter mehr zu finden, besteht dringender Handlungsbedarf.
Wohnungsaufsicht während Abwesenheit?
vom 10.7.2013 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Abend, laut meinen Informationen muss ich als Mieter bei längerer Abwesenheit einen Ersatzschlüssel bei einem Bekannten/Nachbar/Vermieter abgeben. ... (Bin fremd in der Stadt, daher keine Bekannte) Laut meinen Recherchen hafte ich als Mieter, falls ich dieser Pflicht nicht nachkomme. Gesetz der Fall es entsteht ein Schaden (Brandt, Rohrbruch) während meiner Abwesenheit in meiner Wohnung und ich habe niemanden einen Schlüssel übergeben, hafte ich da vollumfänglich für den enstandenden Schaden, oder nur teilweise (bspw.
Mieter beauftragt eigenständig eine Fachfirma
vom 1.10.2024 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben daraufhin sofort eine Fachfirma beauftragt - die den Schaden noch am selben Tag (später Nachmittag) behoben hätte. ... Die sehr kryptisch gestellte Rechnung hat uns der Mieter weitergeleitet und fordert die Bezahlung. Unser Handwerker hätte den Schaden für max. 150,00 EUR behoben.
Muss ich den Schaden als Miteigentümer bezahlen?
vom 5.5.2010 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Nachricht erreichte mich von einem anderen Eigentümer: "liebe miteigentümer, zu jahresbeginn hatten meine mieter, familie XY, mit einem wiederkehrenden wasserschaden zu kämpfen. durch die spülmaschine wurde abwasser hochgedrückt, immer bei starkem regen. nachdem die handwerker trotz wiederholter besuche vor ort und zunächst nichts finden konnten und auch kein wasserschaden in der EG wohnung zu sichten war, sind sie dem rohverlauf gefolgt und wurden im garten fündig. laut info der handwerker sind alle küchenabflüsse der wohnungen bis auf den der eg wohnung illegalerweise im garten an das regenwassersystem angeschlossen und nicht, wie es heutzutage pflicht ist, zur strasse hin an das normale abwassersystem. da auch schmutz und fette durch die küchenleitungen fliessen, hatte sich im garten das rohr unter der erde zugesetzt. so erklären sich die rechnungen, die ich ihnen in kopie per post zuschicke. anbei die eine rechnung von Firma XY, eine weitere habe ich nicht eingescannt. das ist leider kein schaden für die versicherung. ebenso ist das eg nicht mit einberechnet worden. es handelt sich auch nicht um einen schaden am gemeinschaftseigentum. weiterhin muss die eigentümergemeinschaft schnellstmöglich die küchenleitungen an das abwassersystem anschliessen lassen..." ... Hier betrifft es aber doch lediglich ein "private Rechnung", deren "Verursacher" zwar das gesamte Wohneigentum ist, aber das Problem ist bei den Mietern der Eigentümerin aufgetreten.
Haftung der WE-Gemeinschaft bei Schäden, ausgehend Gemeinschaftseigentum
vom 23.5.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Für den Ersatz der zerstörten Unterhaltsgeräte mit ca. 900,00 € nimmmt der Mieter nun mich in Anspruch, weil er keine Hausratversicherung hat. Nun stellt sich die Frage, wer haftet dem Mieter für Ersatz seines Schadens: a) der Energieversorger, weil man davon ausgehen könnte, dass der Verteilerkasten sein Eigentum ist? ... -Die Versicherung der WE lehnt eine Schadens-regulierung ab (ohne Begründung) -so mitgeteilt durch den Verwalter.- c) Der Vermieter -also ich-, weil der Schaden in meiner Wohnung auftrat.
Mieter entfernt Pflanzen aus dem Garten des gemieteten EFH
vom 2.6.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nachdem meine Mieter am 11.05.10 aus meinem Einfamilienhaus ausgezogen sind, habe ich gestern bei der Reinigung des Gartens festgestellt, das ohne meine Zustimmung ein 9 Jahre alter Rotdorn, ein Blauregen, eine Kletterrose, ein Hibiskus und mehrere Stauden entfernt wurden und dieses obwohl ich beim Einzug ausdrücklich gesagt habe, das keine Pflanzen ohne meine Zustimmung entfernt werden dürfen. Meine Frage ist nun: Was kann ich unternehmen um diesen Schaden ersetzt zu bekommen bzw. was für einen Wert hat zb. ein 9 Jahre alter Baum?