Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mieter gekündigt, ausgezogen aber der Müll bleibt!

13. Mai 2011 21:50 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo! Ich habe nach langem hin und her einen unangenehmen Mieter loswerden können. Ich gestattete diesem auf unserem großem Grundstück hühnerställe aufzubauen. Unter der voraussetzung dass er diese bei auszug abbaut. Nun ist er ausgezogen aber die ställe sind noch da. Diese habe ich nun abgebrannt und entsorgt. Würde die kosten gerne von dem mieter ersetzt haben. Welche möglichkeiten habe ich da? Mein schaden durch die ställe beträgt zirka 400 euro. Vielen dank im voraus!

13. Mai 2011 | 22:04

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Das Problem ist, dass Sie den ehemaligen Mieter nach dessen Auszug hätten schriftlich auffordern müssen, die Ställe zu entfernen.

Sie hätten dem Mieter dafür eine Frist von etwa 14 Tagen setzen und mit dem kostenpflichtigen Abriss drohen müssen.

Das haben Sie nicht getan und sich damit grundsätzlich dem ehemaligen Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht.

Der ehemalige Mieter könnte jetzt rein theoretisch auch Ansprüche gegen Sie geltend machen, da Sie sein Eigentum beschädigt haben.

Hätten Sie den ehemaligen Mieter schriftlich zur Beseitigung aufgefordert und dieser wäre der Frist nicht nachgekommen, dann hätten Sie die Ställe selbst abreißen und dem ehemaligen Mieter die Kosten in Rechnung stellen können.

Man kann noch überlegen, ob diese Aufforderung zum Abriss vielleicht entbehrlich war. Diese könnte dann der Fall sein, wenn mietvertraglich bereits vereinbart war, dass der ehemalige Mieter die Ställe mit Auszug beseitigen muss.

In diesem Fall hätte sich der ehemalige Mieter bereits mit dem Auszug in Verzug befunden und Sie hätten zu Recht gehandelt und könnten Schadensersatz verlangen.

Anderenfalls aber leider nicht.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

ANTWORT VON

(1230)

Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER