Verjährungsfrist Rechnung für Auftrag Vermessungsunterlagen
vom 7.3.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ebenfalls haben wir den Architekten/Planer am 27.04.2007 bevollmächtigt, die für die Planung notwendigen Vermessungsunterlagen im Namen und auf Rechnung des Bauherrn zu besorgen. ... (Leistungszeitraum: Mai bis Oktober 2007) Am 02.03.2010 haben wir nun die Rechnung des Vermessungsbüros erhalten, ausgestellt am 01.03.2010, zahlbar bis 22.03.2010. Nun unsere Frage: beträgt hier die Verjährungsfrist auch 3 Jahre so dass wir die Rechnung bezahlen müssen?