Mietrecht und Nachbarschaftsahngelegenheiten
beantwortet von
Rechtsanwältin Carolin Richter / Dresden
Des Weitern kommt noch hinzu das ich vor wenigen Tagen bei Mieterschutzverein lesen musste, dass wir als Mieter die Kosten für Reparaturen und Wartungsarten an den Gastermen für Etagenheizungen nicht zahlen müssen. - Stimmt dies, und wenn ja dar ich denn Betrag aus dem letzten Jahr nach schriftlicher Bekanntmachung einfach von der Nebenkostenabrechnung abziehen? ... - Bis wann dürfen wir die Beträge aus anderen Jahren zurück verlangen? ... Seit fast 2,5 Jahre wohnen neue Nachbarn über uns mit mittlerweile 2 Kindern von 4 Jahre und ca. 6 Monaten.