Deshalb habe ich recherchiert und auf : <a class=textlink href="http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw06_449.htm">http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw06_449.htm</a> herausgefunden das : Erfüllungsort für den Nacherfüllungsanspruch ist der Ort, an welchem sich die Sache nach dem Vertragszweck befindet, in der Regel also der Wohnort des Käufers In den AGB''s des Kaufvertrages steht auch noch das: „Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen KFZ-Meisterbetrieb wenden.„ Heute war meine Frau bei einer Ford Werkstatt um den Wagen (auf unsere Kosten) zu überprüfen und der hat jede menge Fehler gefunden aufgeschrieben hat er 13 und bestätigt das der Grossteil mit Sicherheit nicht erst im letzten halben Jahr entstanden ist. ... Kaufvertrag & AGB''s: <a class=textlink href="http://www.itcn.de/doc/Kaufvertrag-Mondeo1.jpg">Kaufvertrag</a> <a class=textlink href="http://www.itcn.de/doc/Kaufvertrag-Mondeo2.jpg">AGB1</a> <a class=textlink href="http://www.itcn.de/doc/Kaufvertrag-Mondeo3.jpg">AGB2</a>