Im notariellen Vertrag vom 24.08.2019 wird vom Vorbesitzer (Verkäufer) dem Käufer gegenüber versichert, dass die derzeitigen Nutzungen der Gewerbeflächen baurechtlich genehmigt seien. Aus dem Kaufvertrag: „Der Veräußerer versichert, dass die derzeitigen Nutzungen des Vertragsgegenstandes baurechtlich genehmigt sind" Nach Besitzübergabe stellte sich nun doch heraus, dass die zuständige Behörde noch vor Vertragsabschluss bei dem damaligen Eigentümer eine baurechtliche Nutzungsänderung schriftlich forderte. ... Käufer versteht, dass die derzeitige Nutzung Genehmigungstechnisch nicht geregelt sind mit der gar möglichen Folge einer Nutzungsunterlassung mit erheblichen Potentiellen Schaden für den Käufer Der Käufer ist Privatperson, keine Gewerbliche Immobilienprofi und fühlt sich getäuscht durch die vertragliche Zusicherung des Verkäufers.