Private Baustelle / Baubehinderung / Schadensersatz
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich habe ein Einzelunternehmen und eine Baustelle bei einem Privatkunden seid 06 / 2010. Im Werkvertrag wurde das übliche Beschrieben (was auf der Baustelle zu machen ist) und am Schluss wurde geschrieben, es gilt das BGB-Recht. Seid dem 06 / 2010 gab es Baubehinderungen welche über Rechtsanwälte zum Vergleich gekommen ist bzw. es ist eine Einigung eingetreten.