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429 Ergebnisse für küche tapete

Umfang von Renovierungspflichten?
vom 11.10.2009 30 € Historischer Preis
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In § 16 Beendigung der Mietzeit steht: „ Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind Tapeten zu entfernen und die Räume, auch die Fußböden, in gereinigtem Zustand zu übergeben.
Mietminderung in diesem Monat
vom 23.1.2022 für 52 €
Dafür musste ich natürlich meine halbe Küche ausräumen - eine große Vitrine und 2 Oberschränke mit allem, was in ihnen stand. ... Meine Sachen aus der Küche stapeln sich nun in Kisten im Vorkellerraum. ... Am 23.01 habe ich die Tapete, die am Wasserschaden grenzte und verdächtig schwarz aussah, entfernt, und darunter habe ich Schimmel gefunden.
Renovierung bei Auszug nach 2,5 Jahren??
vom 11.10.2019 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In der Küche habe ich eine Wand weinrot gestrichen, hier würde ich neue Tapete anbringen und diese Wand streichen. Muss ich den Rest der Küche auch streichen? ... - Strukturtapeten, farbige Tapeten und farbig gestrichene Wände müssen entfernt werden, fachgerecht in Raufaser neu tapeziert und weiss gestrichen werden (in meinem Falle die eine Küchenwand wie oben ausgeführt, diese werde ich erneuern mit Tapete und weiß streichen, Rest der Küche wollte ich nicht streichen und die Küchendecke eigentlich auch nicht.
Schönheitsreparaturen - Bei Einzug kein Übergabeprotokoll
vom 1.6.2005 65 € Historischer Preis
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Dann steht weiter: Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf von folgender Zeiträume auszuführen: a)Küche, Bäder und Duschen alle dreiJahre b)Wohn- und Schlafräume, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre c) in anderen Räumen alle sieben Jahre Nr. 4 Lässt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der Fristen zu ...usw. können die Fristen verlängert oder ggfs. verkürzt werden. ... Ich habe die Wohnung fast komplett renoviert, in den drei größten Räumen (Wohn-/Schlafzimmer und Küche) die alte Tapete sogar entfernt und neue Raufaser geklebt (Auf Wunsch der Verwalters, ich hätte auch ein einfache Textiltapete tapezieren können), den Rest der Wohnung gestrichen.
Schönheitsreparatur - Vertragsänderung vor geplantem Auszug akzeptieren?
vom 11.4.2010 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Tapeten an Decken und Wänden in Küche, Bad und WC vollständig zu erneuern. Für die übrigen Räume gilt der Fristenplan." der fristenplan sieht zusammengefasst folgende fristen vor (kueche, baeder..: 3 jahre, wohn, schlaf: 5 jahre, nebenraeume: 7 jahre). fakt ist: wir muessten eigentlich alle raeume bei auszug renovieren, da dies von uns in der letzten zeit nicht gemacht wurde. nach der langen vorrede nun meine frage: sollten wir lieber die mieterhoehung in kauf nehmen, weil uns der alte vertrag grundsaetzlich davon entbindet, schoenheitsreparaturen auszufuehren und auch die wohnung bei auszug nicht renoviert werden muss?
Muß Mietwohnung bei Rückgabe gestrichen werden?
vom 29.7.2010 40 € Historischer Preis
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Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung ausführen zu lassen: in Küche, Bad bzw. ... Darin wurde unter „Sonstiges" handschriftlich vermerkt: „Decke im Küche-Eßbereich muß nicht gestrichen werden für drei Jahre" - vermutlich weil die Qualität des Anstrichs durch den Vormieter hier nicht völlig befriedigend war. ... U.a. wurde ein Raum an drei Wänden in kräftigem Grau gestrichen, ein Raum mit roten Streifen versehen, und im zusammenhängenden Küche-Eßbereich der Eßzimmerbereich ebenfalls in einem kräftigen Grau gestrichen.
endrenovierung - latexfarbe
vom 31.8.2007 20 € Historischer Preis
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Guten Tag, mein Mietvertrag enthällt Renovierungsklauseln, die mich nicht zur einer Renovierung bei Auszug verpflichten. Dies habe ich jetzt bei Auszug meinem Vermieter mitgeteilt und habe das gemietete Haus in einem sauberen, einwandfreien Zustand - allerdings ohne Endrenovierung verlassen. Zwei Kinderzimmer wurden von mir (damals aus Unwissenheit) mit einer Latexfarbe gestrichen.
Welche tatsächlichen Verpflichtungen lassen sich aus dem vorliegenden Vertragstext ableiten, muss ic
vom 11.2.2011 50 € Historischer Preis
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Diese werden in Küche, Bädern und Duschräumen in der Regel alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in der Regel alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre fällig, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Entfernen alter Tapeten (sofern vom Mieter während der Mietzeit angebracht), Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen bzw.
Schönheitsreperatur bei Auszug
vom 6.5.2008 30 € Historischer Preis
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Die Tapeten müssen professionell angebracht und gestrichen sein. Es darf nirgends etwas an den Tapeten und der Farbe zu bemängeln sein. ... Nun meine Fragen: Müssen wir die Tapeten abreißen?
Renovierungspflicht bei Todesfall
vom 18.9.2016 48 € Historischer Preis
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Wir haben den Teppichboden entfernt, alle losen Tapeten und die Styropordecken an den Decken. ... Die Wände sind jetzt tapeziert mit hellen, aber älteren Tapeten. ... Gleichzeitig hat sich der Vermieter aber erbeten, die Küche (auch älter, aber funktionstüchtig), den 1 Jahr alten Kühl/Gefrierschrank, Badezimmerschrank (auch älter, aber funktionstüchtig) und einige Balkonstühle behalten zu wollen.
Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei Auszug
vom 17.1.2013 25 € Historischer Preis
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Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind die alten Tapeten zu entfernen. ... Die Farbgebung muss zum Ende des Mietverhältnisses so sein, dass sie üblichem Geschmacksepfinden entspricht (also in neutralen, hellen, deckenden Farben oder Tapeten ausgeführt sein), sofern der Mieter die Farbgebung gegenüber dem Zustand bei der Übergabe der Mietsache verändert hat. ... Die Wohnung weist gewöhnliche Gebrauchsspuren auf und selbstverständlich müssen hier und da Löcher in der Wand geschlossen werden, insbesondere wo sich die Küche befand.
Klauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam?
vom 22.2.2015 25 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre, Versorgungsleitungen und Einbaumöbel spätestens alle vier Jahre durchzuführen, in Wohn - und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
Renovierungspflicht bei Auszug - Schönheitsreparaturen Einbehalt der Kaution
vom 23.5.2006 30 € Historischer Preis
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Bei Einzug war die Wohnung in einem verwohnten Zustand mit alten Teppichen und Tapeten. ... Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: - in Küchen Bäder und Duschen alle 3 Jahre, - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, - in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Nasse Wände und Schimmel - Mietminderung rechtens?
vom 11.1.2011 25 € Historischer Preis
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sehr geeherte Damen und Herren, im letzten Jahr,von Januar bis Dezember alle 2 Monate, ist in meiner Wohnung 6mal das Wasser im Wohnzimmer und der Küche die Wand herruntergelaufen.Es bildet sich auch schon Schimmel in der Küche. ... (Nov:150 € und Dez:126 € ).Im Dez.habe ich es schriftlich nachgereicht auf verlangen.Ich wurde gebeten ein Schriftstück zu unterschreiben das ich beim Auszug diese Zimmer nicht renovieren brauch,sondern nur die Tapeten entfernen.Ich habe bereits gekündigt.Kann ich auch die Jan.
Wieder einmal Schönheitsreperaturen
vom 1.12.2005 25 € Historischer Preis
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Hallo, ich weiß dass die Frage hier schon 1000mal gestellt wurde trotzalledem: Ich habe einen Standardmietvertag von Haus und Grund.In diesem sind die Fristen nach bewährtem Muster eingetragen Küche, Bad etc alle 3 Jahre , Wohn und Schlafräume alle 5 Jahre, Streichen der Heizkörper, Zargen Nebenräume etc 7 Jahre. ... Ich habe im Kinderzimmer, Flur und Küche Bordüren angebracht muss ich die wegmachen?
Müssen wir alle Räume tapezieren?
vom 1.8.2005 15 € Historischer Preis
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In dem Mietvertrag gelten zum einen nach § 21 Schönheitsreparaturen Küche,Bad alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafraum, Flur und Toilette alle 5 Jahre, andere Räume alle 7 Jahre.