Tapeten an Decken und Wänden in Küche, Bad und WC vollständig zu erneuern. Für die übrigen Räume gilt der Fristenplan." der fristenplan sieht zusammengefasst folgende fristen vor (kueche, baeder..: 3 jahre, wohn, schlaf: 5 jahre, nebenraeume: 7 jahre). fakt ist: wir muessten eigentlich alle raeume bei auszug renovieren, da dies von uns in der letzten zeit nicht gemacht wurde. nach der langen vorrede nun meine frage: sollten wir lieber die mieterhoehung in kauf nehmen, weil uns der alte vertrag grundsaetzlich davon entbindet, schoenheitsreparaturen auszufuehren und auch die wohnung bei auszug nicht renoviert werden muss?