Vermieten unter Paragraph 549 Absatz 2 Ziffer 2 BGB
vom 23.11.2020
für 75 €
Ich bin Besitzer einer Maisonette Wohnung und möchte "Untervermieten" dazu möchte ich mich auf Paragraph 549 Absatz 2 Ziffer 2 BGB beziehen. Rahmenbedingung Wohnung: - Eingang im Untergeschoss, offene Küche mit Essbereich und Balkon, 2 Zimmer, Bad, GästeWC - Es gibt nur einen Eingang und nur eine Küche im Untergeschoss - Das Obergeschoss ist über eine offene Treppe verbunden und besteht zum großteil aus einem zur Treppe hin offenen Durchgangszimmer, es gibt ein kleines Bad und noch ein kleines Zimmer - das Obergeschoss ist durch die Dachschräge von der Wohnfläche her wesentlich kleiner als das Untergeschoss - geplante Aufteilung: OG Eigennutzung, Küche Bad, GästeWC, Balkon und 1 Zimmer unten gemeinsam, 1 Zimmer Mieter alleinig Besonderheiten: Ich selbst bin nur noch selten in der Wohnung, sie ist aber aktuell noch mein offizieller Haupt-Wohnsitz (was sich aber bald ändern könnte) (Heirat) Wichtig sind mir dabei folgende Punkte: - einfachere Kündigungsmöglichkeit - Zugang zu den gemeinsam genutzten Räumen Worauf muss ich Achten damit das nicht zu einem "normalen" Mietverhältnis wird und kann etwas von den geschilderten Besonderheiten zum Problem werden?