Teilweise Einfriedung durch Stützmauer auf Grundstücksgrenze
vom 13.12.2020
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Neben der Stützfunktion nimmt diese Mauer in erster Linie auch den Zweck eines Sichtschutzes gegen den unmittelbar dahinter liegenden, ebenfalls neu errichteten Gartenpool ein. ... Die neue Mauer beeinträchtigt nicht nur unser Empfinden (aktuell unverputzter Kalksandstein), sondern wird aufgrund von Schattenwurf auch Auswirkungen auf unser dahinter liegendes Pflanzbeet haben. Überdies ist eine Fortsetzung der Baumaßnahmen im Frühjahr (die Mauer soll noch verputzt werden) nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung unseres Grundstücks und der dahinter liegenden Pflanzen möglich.