Wasserschaden durch Rückstau, Wohngebäudeversicherung
vom 9.7.2014
60 €
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Witterungsbedingt kam es am 11 Juni 2014 zu einem Rückstau in der Kanalisation und es drang Abwasser in unser Haus ein. ... Meiner Meinung nach ist dies unser Eigentum, der nicht beschädigt werden darf, vielmehr sollten wir von der Versicherung so gestellt werden, wie vor dem Schaden. 2.Dürfen wir eigentlich eine Handwerksfirma selber beauftragen, welche die Schäden beseitigt oder sind wir an die Baufirma der Versicherung gebunden?