Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das mit einem Leitungsrecht belastete Grundstück muss eine spätere Modernisierung hinnehmen, falls diese nötig ist.
Dies müsste argumentativ dargelegt werden (warum nun Glasfaser, geht nicht auch anders usw.). Sie müssen also die Notwendigkeit beweisen.
Ein Zugang zu den Leitungen muss dann bei Notwendigkeit auch für Reparaturen ermöglicht werden, sodass also eine Versorgung des Grundstücks jederzeit gewährleistet werden kann, d.h. Auch das Betreten muss ermöglicht werden. Der Eingriff muss so harmlos wie möglich sein, wenn etwas gebuddelt wird, muss es natürlich alles so wieder hergestellt werden, als sie nichts gewesen.
Die Zustimmung ist am besten schriftlich einzuholen.
Benennen Sie nun 3 Methoden so gibt es ja nur letztendlich eine Möglichkeit, was das Unternehmen umsetzen kann und mithin muss die Variante dann geduldet werden, inwieweit es notwendig ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
Sie schreiben, ich muss die Notwendigkeit "beweisen" und argumentativ darlegen. Sicher ist, ich habe einen (langsamen) funktionierenden Anschluss . Ein Glasfaseranschluss wäre eine Investition in die Zukunft und zudem kostenfrei durch das Angebot. Eine späterer Anschluss an das Netz, ohne das kostenfrei Angebot, würde mich mehrere Tausend Euro kosten. Der Geschwindigkeitsvorteil durch das Glasfasernetz wäre ein persönlicher Vorteil für mich, argumentativ für die Gegenseite jetzt sprechend, jetzt also für mich nicht zwingend notwendig weil ich ja Internet und Telefon, wenn auch ein langsames, durch den alten Anschluss habe. Reicht diese Begründung nun, zukunftsorientiert mit Glasfaser zu sein und für mich kostenneutral um mein "Bedürfnis" und die Erforderung der Modernisierung zu "beweisen"? Dem Eigentümer des Gründstücks würden keine Kosten entstehen und selbst wenn gegraben werden müsste, würde alles wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt.
Wenn ich sie jetzt richtig verstanden habe, kann der Grundstückseigentümer aufgrund des mir festgeschriebenen Leistungsrecht auch juristisch gar nicht die Modernisierung verwehren. Selbst nicht wenn er dagegen klagen würde. Sehe ich das und die Beantwortung ihrer Frage so richtig? Oder was wäre ein "notwendiger" Grund der eine Modernisierung möglich macht bzw. ein nicht notwendiger Grund, der mir die Modernisierung auch juristisch verwehrt werden könnte?
Mit freundlichen Grüßen
Richtig, wenn Sie modernisieren möchten (und Glasfaser ist ja eine erhebliche Verbesserung), so kann das nicht verweigert werden, egal wie der Eingriff ist, wenn dieser dazu notwendig wäre, was ich also sagen will, der Nachbar kann Sie ja nicht auf bestehende Leistungen verweisen, wenn es die nicht gibt. Letztendlich gibt es dazu leider kein Urteil, ob das notwendig ist oder nicht, das ist leider Auslegungssache (der eine ist nie im Internet, dem reicht ein DSL-Anschluss und weiß zB gerade was ein Modem ist, der andere surft High-End und streamt Videos etc). Daher macht es das so schwer zu sagen, dass Sie eine Chance haben - ich würde aber eher ja als nein sagen.