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Leitungsrecht Austausch altes Telefon/(Kupfer)Kabel durch Glasfaser

17. Juni 2022 11:38 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,

ich habe in zweiter Reihe gebaut und meine Zufahrt sowie die Versorgungs-bzw. Entsorgungsleitungen und das Telefonkabel verlaufen durch das Grundstück das direkt an der Straße liegt. Hierzu ist im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit (ich darf die Zufahrt zu meinem Grundstück befahren und begehen) und es ist ein Leitungsrecht eingetragen. Die Leitungen (Wasser/Abwasser und Telefon) sind unterhalb der Zufahrt zu meinem Grundstück direkt zu meinem Haus verlegt.

Ich habe nun von einer Firma das Angebot über die kostenlose Verlegung eines Glasfaserkabels i.V.m dem Abschluss eines neuen Internetvertrages bekommen das ich gerne wahrnehmen würde. Die Firma meinte, sie würde das Glasfaserkabel zu meinem Haus durch das Leerrohr verlegen, in dem sich mein derzeitiges Telefonkabel befindet. Da ich mich aber nicht mehr erinnern kann ob beim Hausbau damals tatsächlich das Telefonkabel in einem Leerrohr verlegt oder einfach in die Erde gelegt wurde meinte der Mitarbeiter der Firma, dass dann das Kabel unterirdisch, sofern technisch machbar, zu meinem Grundstück (ca. 30 m von der Straße aus) geschossen wird.

Hier nun meine Frage. Muss ich den Besitzer des Grundstücks durch den meine Leitungen bislang laufen um Erlaubnis fragen, wenn an gleicher Stelle an der bislang meine Leitungen verlaufen und ich ein Leitungsrecht besitze, das Glasfaserkabel durchgeschossen werden müsste? Oder kann ich das einfach machen lassen da ich ein Leitungsrecht besitze und quasi nur die bestehende Leitung durch eine neue Technik ersetzt werden würde und müsste ihn lediglich in Kenntnis setzen dass ich das veranlasse ohne das er mein Vorhaben verhindern kann? Die Telefonleitung könnte ja auch mal kaputt gehen und müsste dann auch ersetzt werden.

Zweite Variante: Das alte Telefonkabel liegt in einem Leerrohr und könnte einfach gegen das Glasfaserkabel ausgetauscht werden. Muss ich dann den Eigentümer um Erlaubnis fragen oder kann ich das einfach in Auftrag geben?

Dritte Variante: Es ist kein Leerrohr vorhanden und das "Durchschießen" ist technisch nicht möglich. Das Kabel wäre nur zu Verlegen in dem Erdarbeiten notwendig wären. Die Zufahrt ist mit Pflastersteinen versehen die ich damals bezahlt habe und die Firma würde alles wieder auf deren Kosten in den Originalzustand versetzen. Muss ich in diesem Fall den Grundstücksbesitzer um Erlaubnis fragen die er mir verweigern kann und ich könnte dann das Glasfaserkabel nicht verlegen lassen?

Das Grundstück, durch das meine Leitungen verlaufen, wurde im Zuge eines vorweg genommenen Erbes an den Sohn des bisherigen Grundstücksbesitzers überschrieben. Der Sohn, nicht mehr dessen Vater, der noch auf dem Grundstück wohnt, ist nun der neue Eigentümer des Grundstücks durch das meine Leitungen laufen. Die Beziehung zu diesem Sohn ist etwas "schwierig" im Gegensatz zum Vater der vorheriger Besitzer war. Die Grunddienstbarkeit und das Leitungsrecht sind dem Sohn ein Dorn im Auge.

Kurzum.....Muss ich bei einem bestehenden und in das Grundbuch eingetragenen Leitungsrechts den Eigentümer des Grundstückes über das meine Leitungen gehen um Erlaubnis fragen, wenn ich meine bestehende Kupfer-Telefonleitung durch ein Glasfaserkabel ersetzen möchte oder ist ein Austausch einer bestehenden Leitung quasi im Leitungsrecht "inkludiert" ohne dass ich hierzu erneut den Eigentümer um Erlaubnis fragen muss, die er mir sogar (rechtlich) verwehren könnte?

Für eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr sehr dankbar.

Herzliche Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das mit einem Leitungsrecht belastete Grundstück muss eine spätere Modernisierung hinnehmen, falls diese nötig ist.

Dies müsste argumentativ dargelegt werden (warum nun Glasfaser, geht nicht auch anders usw.). Sie müssen also die Notwendigkeit beweisen.

Ein Zugang zu den Leitungen muss dann bei Notwendigkeit auch für Reparaturen ermöglicht werden, sodass also eine Versorgung des Grundstücks jederzeit gewährleistet werden kann, d.h. Auch das Betreten muss ermöglicht werden. Der Eingriff muss so harmlos wie möglich sein, wenn etwas gebuddelt wird, muss es natürlich alles so wieder hergestellt werden, als sie nichts gewesen.

Die Zustimmung ist am besten schriftlich einzuholen.

Benennen Sie nun 3 Methoden so gibt es ja nur letztendlich eine Möglichkeit, was das Unternehmen umsetzen kann und mithin muss die Variante dann geduldet werden, inwieweit es notwendig ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 17. Juni 2022 | 14:02

Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,

Sie schreiben, ich muss die Notwendigkeit "beweisen" und argumentativ darlegen. Sicher ist, ich habe einen (langsamen) funktionierenden Anschluss . Ein Glasfaseranschluss wäre eine Investition in die Zukunft und zudem kostenfrei durch das Angebot. Eine späterer Anschluss an das Netz, ohne das kostenfrei Angebot, würde mich mehrere Tausend Euro kosten. Der Geschwindigkeitsvorteil durch das Glasfasernetz wäre ein persönlicher Vorteil für mich, argumentativ für die Gegenseite jetzt sprechend, jetzt also für mich nicht zwingend notwendig weil ich ja Internet und Telefon, wenn auch ein langsames, durch den alten Anschluss habe. Reicht diese Begründung nun, zukunftsorientiert mit Glasfaser zu sein und für mich kostenneutral um mein "Bedürfnis" und die Erforderung der Modernisierung zu "beweisen"? Dem Eigentümer des Gründstücks würden keine Kosten entstehen und selbst wenn gegraben werden müsste, würde alles wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt.

Wenn ich sie jetzt richtig verstanden habe, kann der Grundstückseigentümer aufgrund des mir festgeschriebenen Leistungsrecht auch juristisch gar nicht die Modernisierung verwehren. Selbst nicht wenn er dagegen klagen würde. Sehe ich das und die Beantwortung ihrer Frage so richtig? Oder was wäre ein "notwendiger" Grund der eine Modernisierung möglich macht bzw. ein nicht notwendiger Grund, der mir die Modernisierung auch juristisch verwehrt werden könnte?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Juni 2022 | 14:13

Richtig, wenn Sie modernisieren möchten (und Glasfaser ist ja eine erhebliche Verbesserung), so kann das nicht verweigert werden, egal wie der Eingriff ist, wenn dieser dazu notwendig wäre, was ich also sagen will, der Nachbar kann Sie ja nicht auf bestehende Leistungen verweisen, wenn es die nicht gibt. Letztendlich gibt es dazu leider kein Urteil, ob das notwendig ist oder nicht, das ist leider Auslegungssache (der eine ist nie im Internet, dem reicht ein DSL-Anschluss und weiß zB gerade was ein Modem ist, der andere surft High-End und streamt Videos etc). Daher macht es das so schwer zu sagen, dass Sie eine Chance haben - ich würde aber eher ja als nein sagen.

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