Firma B ist eine GmbH Firma C ist eine GmbH Firma D ist eine Personengesellschaft mit juristischem Komplementär. ... Nach einer 2-jährigen Zusammenarbeit beschlossen die Gesellschafter der Firma A und die Gesellschafter der Firma B die Gründung einer neuen Gesellschaft (Firma D) zu gründen und als Logistikdienstleister aufzutreten. ... Während der Zeit von Gründung der Gesellschaft D bis zur Ausscheiden des Gesellschafters der Firma B, ergab es sich, dass der Gesellschafter der Firma B mitteilte, dass er in finanziellen Schwierigkeiten sei, und bat ihm, als vorabgewinn auf zukünftige Gewinne der Firma D einen Vorschuss in Höhe von 35.000 Euro zu gewähren.