beschränkte/unbeschränkte Steuerpflicht/DBA Italien-Deutschland
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ich wurde bisher als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, aufgrund meines Wohnsitzes in Deutschland und weil mein Aufenthalt in Italien, wo wir ein kleines Büro nur für Einkauf und Beschaffung von Informationen (keine Betriebsstätte im Sinne eines DBA) unterhalten, weniger als 183 Tage im Jahr betrug.