Entscheidung des Betriebsrates nicht tragbar - §104 BetrVG
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Die Kollegin hat sich allerdings einen Anwalt genommen und möchte den Werkstattleiter nun wegen "sexueller Belästigung und übler Nachrede" anzeigen. ... Durch die Betonung der angeblichen "sexuellen Belästigung" durch Beleidigung und mit Hinweis auf Ihre psychische Krankheit hat sie die BR-Kollegen auf ihre Seite geholt.