Hallo, Ich habe folgenden AV § 1 Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Pausen und Ort des Arbeitsverhältnisses (1) Der Arbeitgeber überlässt als Dienstleistungsunternehmen seinen Kunden (Entleiher) Personal für die kurzfristige Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. ... Andernfalls geht der Arbeitgeber davon aus, dass der Arbeitnehmer nicht einsatzfähig ist und wird den Arbeitseinsatz kurzfristig an einen anderen Arbeitnehmer vergeben. ... Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit ergibt.