Meine Mutter hatte im Bad einen Rohrbruch, welcher durch ihre Haus- ratsversicherung zum Neuwert abgedeckt ist.Bei der Schadensbeseitigung mussten 2 Wände aufgestemmt werden.Da die beschädigten Fliesen nicht mehr zu beschaffen sind, wurde meiner Mutter seitens der Versicherung Ersatz für 2 Wände zugesprochen.Angeblich soll es hierfür ein Rechtsurteil geben. Das hätte zur Folge, dass das Bad entweder dann mit 2 total unter- schiedlichen Fliesen ausgestattet ist, oder sie die anderen 2 Wände aus eigener Tasche zahlen müsste.Darüber hinaus hat die Versicherung für die hochwertigen Fliesen ,welche mit hellen und dunklen Schattierungen versehen sind, einen ziemlich niedrigen Preis angesetzt.Wie sieht hier die Rechtslage aus? Mit freundlichen Grüßen