Guten Tag, mir wird eine unbefristete, volle Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer staatlichen Universität in NRW (Entgeltgruppe E 13) angeboten. Vertragspartner wäre die Universität, es gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder. Meine Frage: Kann im Zuge der Vertragsverhandlung verbindlich vereinbart werden, dass ich zunächst für einen begrenzten, zuvor festgelegten Zeitraum mit reduziertem Umfang (z.B. 80%, was ich aus privaten Gründen - Kindeserziehung - gerne so machen würde) tätig werde, und nach Ablauf dieses Zeitraums automatisch (also ohne, dass eine weitere Vereinbarung nötig würde, bzw., ohne, dass eine Vertragspartei dies einseitig ändern kann) mit vollem Umfang (100%) weiterarbeite?