Bindung an den Entgeldtarifvertrag
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich (AG) wurde vom Arbeitsgericht wie folgt angeschrieben: "Nach dem fachlich einschlägigen Entgeldtarifvertrag für das baden-Württembergische Speditionsgewerbe bozog ein Kraftfahrer der untersten Lohngruppe bereits 2003 ein montl. Entgelt iHv. 1768 Euro bei einer monatlichen Arbeitszeit bis zu 173 Std." Ich habe meinen AN (160 Std.) mit einem Bruttogehalt iHv 751,83 Euro angemeldet und Zulagen iHv 300 Euro netto (Verpflegung und Fahrgeld) und 100 Euro brutto (Anwesenheitprämie) bezahlt.