hallo, folgender sachverhalt: meine freundin und möchten mit gutem grund in die wohnung im haus ihrer eltern ziehen. diese ist momentan (mit einzelmietverträgen) als WG vermietet. die kündigung wegen eigenbedarf ist schon formuliert incl. hinweis auf widerspruchsrecht und -frist, jedoch noch nicht versendet. bei einem der mieter gilt die kündigungsfrist von 6 monaten, bei allen anderen 3 monate. die geplante beendigung aller mietverhältnisse sieht den 30.02.2012 vor. frage: per gesetzestext ist die widerspruchsfrist als "spätestens 2 monate vor beendigung des mietverhältnis" definiert. leider gibts uns dies keinerlei planungssicherheit. wann genau ist nun der termin für "zwei wochen vor beendigung? ... wir haben natürlich keine lust auf die situation, in der alle mieter die kündigung (schriftlich) annehmen und dann doch einem noch im dezember einfällt, bleiben zu müssen und zu widersprechen, was natürlich erheblichen einfluss auf alle anhängigen planungen hat - davon abgesehen, daß dem widerspruch nicht stattgegeben würde, aber wohl der termin verstreichen würde. danke für ihre antwort, mit freundlichen grüßen -- Einsatz geändert am 07.08.2011 17:08:00