Kurze Zusammenfassung der Geschichte.1997 hatte ich einen Streitfall mit einen Mobilfunkanbieter deren Forderung nur teilweise berechtgt waren.Nach Schriftverkehr mit einem Inkassobüro bekam ich einen Mahnbescheid den ich teilweise widersprach und danach einen Vollstreckungsbescheid(siehe Abschrift unten).Dann passierte erst mal nichts,1999 bekam ich einen Brief von einem Anwaltsbüro "aus organisatorischen Gründen hat sich der Ansprechpartner geändert,wir haben die weitere Bearbeitung ihrer Ratenzahlung übernommen" Habe drauf nicht reagiert,weil ich nie eine Ratenzahlung vereinbart wurde und von mir auch noch nichts bezahlt wurde.Seit dem war bis Januar 2008 nichts mehr zu hören.Dann bekam ich einen Brief von einem Rechtsanwaltsbüro,das den gleichen namen hat wie das Inkassobüro von 1997.... -der Hauptforderung wg.eines Teilbetrages von DM 234,31 -den gesamten Verfahrenskosten Soweit der Antragsgegner dem Anspruch nicht widersprochen hat,ergeht auf Grundlage des Mahnbescheids Vollstreckungsbescheid wegen vorstehender Beträge.