Grundstücksgrenze überbaut
beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Ich als jetztiger Eigentümer oder der damalige Bauherr bzw, Baufirma/Architekt die damals die Grenze nicht eingehalten haben? Beim Kauf des Hauses wurde von den Verkäufern natürlich nicht erwähnt, dass diese Problematik besteht. Falls es irgendwas zur Sache beiträgt, das Haus des Nachbarn wurde nach unserem gebaut (ca. 2007/2008).