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Vorfälligkeitszinsen wegen vorz. Rückzahlung Kredit wegen Hausverkauf

| 29. Juli 2012 16:31 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Torsten Vogel

Nachdem mein Mann im letzten Jahr verstorben ist, habe ich im Juni mein Haus verkauft und will aus diesem Grunde meinen Kredit vorzeitig tilgen. Die Bank hat mir ca. 9,5 T Euro Vorfälligkeitszinsen in Rechnung gestellt. Ein bekannter Steuerberater sagte mir, daß es nicht rechtens ist, bei Hausverkauf Vorfälligkeitszinsen zu verlangen. Ist das richtig? Wenn ja, was kann ich dann machen? Ablösetermin ist der 31. 07. 2012.

Sehr geehe Rechtsratsuchende,

Auf Basis der bisher von Ihnen gemachten Angaben vermag ich keinen Grund zu erkennen, der es der finanzierenden Bank verbieten würde eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, soweit Ihnen im zu Grunde liegenden Kreditvertrag keine Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung, ggf. nach Ankündigung, eingeräumt wurde.

Um diese Frage abschließend beantworten zu können wäre jedoch eine vollständige Kenntnis der Vertragsunterlagen, sowohl des Kreditvertrages als auch der sicher bestehenden dinglichen Sicherung der Kreditsumme erforderlich.
Unterschieden wird hierbei in Fälle der hypothekarischen Sicherung und der Sicherung durch eine Grundschuld.

Für erstere werden von der Rechtsprechung strenge Anforderungen an die Frage der Sittenwidrigkeit von Vorfälligkeitszinsen gestellt. Sollten die Grenzen der Sittenwidrigkeit überschritten werden, kann dies zu von Ihnen angesprochenen Unzulässigkeit führen. Dies ist jedoch in jedem Fall nur für den Einzelfall zu entscheiden. Ich Rate Ihnen daher dringend sch an einen auf Immobilienrecht spezialisierten Kollegen vor Ort, unter Vorlage aller Unterlagen zu wenden.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung ermöglicht zu haben.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Wünschen Sie eine abschließende Beurteilung bitte kontaktieren Sie mich direkt.

Mit freundlichen Grüßen

T.Vogel

Bewertung des Fragestellers 31. Juli 2012 | 10:21

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