Kündigungsfrist für langjährige Mitarbeiter
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
In meinem Arbeitsvertrag steht zur Kündigungsfrist folgendes: ..."Der Arbeitsvertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. ... Gibt es dazu eine eindeutige Rechtsprechung oder lässt die relativ weiche Formulierung im Arbeitsvertrag Interpretationsspielraum zu?