Steuerliche Absetzbarkeit der Begleitkosten bei Entzug der Fahrerlaubnis
vom 9.5.2020
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Folgende steuerrechtlich Frage: Das die Geldstrafe nicht als Ausgabe angesetzt werden kann ist selbsterklärend; können jedoch die unmittelbaren Kosten die im Delikt-Zusammenhang stehen, steuerlich berücksichtigt werden, wie: 1. Anwaltskosten 2. Verkehrspsychologische Einzeltermine 3.