Konsequenzen bei Verstoß werden im Vertrag nicht genannt. ... Da ich in den vergangenen Jahren stets Urlaubstage genommen und auch explizit genehmigt bekommen habe (früher über Papierformular, inzwischen elektronisch über das Zeiterfassungssystem) , kann der AG nach meiner Auffassung nicht argumentieren, daß das Zeiterfassungssystem verbindlich und maßgeblich sei, denn da der Kontostand in den vergangenen Jahren bereits mit Jahresbeginn negativ bzw. nahe an Null war (-31,5 plus 30, siehe oben), hätte er mir (wie auch anderen Mitarbeitern in gleicher Situation) auf dieser Grundlage ja gar keinen Urlaub genehmigen dürfen. ... Verfahren aufgelaufene Urlaubsansprüche gestrichen (Verfall), als diese Mitarbeiter den vermeintlich angehäuften Urlaub explizit in Anspruch nehmen wollten, bei anderen (so auch bei mir) bisher jedoch nicht.