Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann im Rahmen der Anlageberatung vereinbart werden, dass der Finanzmakler von seinem Kunden einige Provision erhält. Dies wäre in Ihrem Fall 1% der angestrebten Kreditsumme.
Ohne genauere Kenntnis des Vertrages kann hier natürlich keinen umfassenden Prüfung vorgenommen werden. Grundsätzlich ist also eine entsprechende Vergütungsvereinbarung möglich.
Im Hinblick auf die tatsächlichen Abläufe ein Vertragsschluss dürften sich zunächst Beweisprobleme ihrerseits ergeben. Zunächst dürfte alles dafür sprechen, dass der Vertrag so geschlossen wurde. Ob hier tatsächlich eine Täuschungshandlung vorliegt, kann ohne weitere Kenntnisse nicht beurteilt werden. Im Hinblick auf den Zeitablauf dürfte eine Anfechtung jedoch problematisch werden. Insbesondere haben Sie den Vertrag in der Folgezeit ja auch weiterhin durchgeführt.
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass bei dem ersten Vertragsschluss mit dem Makler ohnehin nur vereinbart wurde, dass der Makler für sie entsprechend ihrer Anforderungen für Sie tätig werden soll. Aber auch hierzu wäre eine Einsicht in den Vertrag notwendig.
Ein Vertrag kann auch unter Abwesenden geschlossen werden. Ich halte daher die persönliche Anwesenheit für nicht erforderlich, im Ergebnis aber auch nicht für schädlich.
Im Hinblick auf das Angebot, nur die Hälfte des Betrages zu zahlen, dürfte es sich um ein außergerichtliches Vergleichsangebote handeln. Wenn Sie dies annehmen, sollten Sie dies schriftlich fixiert haben. Übermitteln Sie in diesem Fall am besten einen Scheck mit dem Hinweis, dass mit Einlösung dieses Schecks gemäß des Vergleichs Angebotes alle Ansprüche der Gegenseite abgegolten sind.
Vermeiden sollten Sie auf jeden Fall, ohne einen entsprechenden Hinweis den Teilbetrag zu bezahlen, da die Gegenseite dann tatsächlich behaupten könnte, hierin liege ein Anerkenntnis der Forderung.
Der Makler kann problemlos ein Mahnverfahren durch Stellen eines entsprechenden Antrages beim zuständigen Gericht einleiten. Sollten ihnen ein solcher Mahnbescheid zugestellt werden, müssten sie hiergegen innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Dann müssten die Gegenseite den Anspruch bei Gericht begründen und es würde ein Gerichtsverfahren durchgeführt werden.
Die Kosten für ein streitiges Gerichtsverfahren bei einem Streitwert bis 2500 € betragen rund 2600 €, wenn man die Berufungsinstanz hinzurechnet. Um einen Rechner, der Ihnen die möglichen Prozesskosten ermittelt, finden Sie auch auf unserer Homepage.
Grundsätzlich sind gegenüber Verbrauchern Endpreise anzugeben, die auch die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Wenn sich also dem Vertrag keinerlei Hinweise auf den netto-Charakter der Provisionsvereinbarung findet, würde auch ich hier davon ausgehen, dass es sich um die Endpreise, also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, handelt.
Letztendlich bedarf der zu Grunde liegende Vertrag konkreter anwaltlicher Prüfung, so dass sie diesen unbedingt einen Kollegen vorlegen sollten. Selbstverständlich stehe auch ich Ihnen für die weitere zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte