Kündigung eines Haus-Kaufvertrags wegen ungenügender Kostenaufklärung
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
ich habe im September 2012 einen Hauskaufvertrag unterzeichnet (DHH in Frankfurt). Jetzt nach Erhalt der Genehmigung im März versuchen wir schon unseren Ansprechpartner, den Verkäufer, zu erreichen, der nicht antwortet oder Ausreden hat, wenn es um ein Treffen geht, denn es wird sich einfach nicht um unsere Belange gekümmert. Viel schlimmer ist aber, dass wir jetzt Mehrkosten tragen müssen, auf deren Höhe wir nicht oder nur unzulänglich hingewiesen wurden.