Sehr geehrte Ratsuchende,
Seiten wie die von Ihnen genannte schießen in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden, wobei die Betreiber durch unübersichtlich gestaltete Angebotsseiten Nutzer zur Anmeldung bewegen wollen. Diese wundern sich dann, dass Sie angeblich ein 2-Jahres-Abo abgeschlossne haben und meist um die 100 € pro Jahr zahlen sollen. Erfolgreiche gerichtliche Durchsetzungen solcher Ansprüche gibt es quasi nicht - die Betreiber verdienen sich durch außergerichtliche Einschüchterung schon eine goldene Nase.
Sie sollten sich daher nicht allzu viele Sorgen machen.
Da Sie selbst sagen, sich dort nicht angemeldet zu haben, sind Sie auch keinen entsprechenden Vertrag eingegangen. Selbst wenn die Firma tatsächlich Strafanzeige erstatten sollte und darüber Ihre IP ermittelt wird (wovon ich im Übrigen kaum ausgehe), kann damit immer noch kein Vertragsschluss mit Ihnen bewiesen werden. Sollte einer Ihrer Cousins sich tatsächlich dort angemeldet haben, wäre die erste Frage, ob diese bereits volljährig sind, da diese ein solches Abo andernfalls nicht wirksam eingehen können.
Darüber hinaus bestünde aufgrund der meist nicht korrekten Widerrufsbelehrung auch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen oder wegen Irrtums bzw. arglistiger Täuschung anzufechten.
In der Regel nützen eigene Erklärungsversuche meist herzlich wenig, da hierauf meist nur mit neuen Einschüchterungsversuchen reagiert wird. Sie sollten sich entscheiden, entweder die Geschichte zu ignorieren und nur für den Fall, dass die Gegenseite einen Mahnbescheid beantragen sollte, aktiv zu werden.
Sollte die Angelegenheit zu sehr beunruhigen, besteht die Möglichkeit, der Geschichte mit einem anwaltlichen Schreiben ein Ende zu setzen, was in aller Regel gut funktioniert.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Antwort
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Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Hallo!
Die besagte Firma möchte nun, dass ich eine eidesstattliche Erklärung unterzeichne, in der ich angebe, dass ich mich dort nie angemeldet habe. Sollte ich dies tun, zu mal ich dann ja auch meinen richtigen Namen rausgeben müsste? Wie gesagt, wäre es durchaus möglich, dass wirklich eine Anmeldung über meinen Internetanschluss erfolgte. Oder ist dies nur ein weiterer Einschüchterungsversuch?
Die Forderung nach einer eidesstattlichen Versicherung ist in derartigen Fällen sehr beliebt. Daneben wird auch gerne aufgefordert, doch eine Strafanzeige gegen unbekannt zu stellen, weil man ja auch ein Interesse daran haben müsse, wer sich mit den eigenen Daten dort angemeldet habe.
Letztlich sind Sie weder zum einen noch zum anderen verpflichtet. Die Gegenseite muss nachweisen, dass sie mit Ihnen einen wirksamen Vertrag geschlossen hat, was mangels Anmeldung Ihrerseits nicht gelingen kann. Alles weitere sind Versuche, jedenfalls die, die nur behaupten, keine Anmeldung getätigt zu haben, doch noch zu einer Zahlung zu bewegen.
Der einzige Vorteil, den Sie evtl. von einer entsprechenden Erklärung haben, ist, dass die Gegenseite von da an vermutlich Ruhe geben wird. Persönlich würde ich schon aus Prinzip allerdings auf keine solcher Forderungen eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt