Vertraglich vereinbarter Zugang zum gekauften Haus vor Schlüsselübergabe
vom 18.8.2016
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Wir haben am 01.08.2016 beim Notar den Kaufvertrag über ein Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen) geschlossen, von denen wir eine Wohnung selber nutzen wollen. ... Beim Notar haben wir in den Kaufvertrag die Klausel aufnehmen lassen, dass wir zu Planungszwecken Zugang zum Haus erhalten. Diese wurde von allen Parteien abgesegnet und im Kaufvertrag unterschrieben.